Rechtsprechung
   OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3371
OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20 (https://dejure.org/2022,3371)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2022 - 18 U 3176/20 (https://dejure.org/2022,3371)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 18 U 3176/20 (https://dejure.org/2022,3371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 252, § 253, § 833; ZPO § 286, § 287, § 538
    Bemessung des Schadensersatzes nach Hundebiss

  • rewis.io

    Leistungen, Berufung, Unfall, Schmerzensgeld, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld, Mitverschulden, Krankenkasse, Schadensersatz, Behinderung, Jobcenter, Eingruppierung, Sozialhilfe, Schadensminderungspflicht, Deutsche Rentenversicherung, nicht ausreichend, ...

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG weist ans LG zurück: Unklarer Sachverhalt bei teurem Hundebiss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 142/77

    Höhe des Ersatzes für einen Verdienstausfall

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Die MdE ist für den zivilrechtlichen Ersatzanspruch nicht maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1978 - VI ZR 142/77, juris).

    Entscheidend ist insoweit, ob die Klägerin trotz der abstrakt festgestellten Arbeitsfähigkeit von nur 30 Prozent in der beabsichtigten Tätigkeit als Fachverkäuferin imstande gewesen wäre, 30 Prozent der zu erwartenden Einnahmen zu erzielen, oder jedenfalls eine zumutbare andere Arbeit hätte finden und dabei diese 30 Prozent der zu erwartenden Einnahmen tatsächlich hätte verdienen können (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1978 - VI ZR 142/77, juris).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können der Ermittlung des Verdienstausfallschadens eines sozialversicherten Arbeitnehmers sowohl die entgangenen Brutto- als auch die entgangenen Nettobezüge des Geschädigten zugrunde gelegt werden (BGH, Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 194/93, NJW 1995, 389).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Die Klägerin dürfte sich - was näher aufzuklären wäre - durch den Wegfall ihrer Beschäftigung im streitgegenständlichen Zeitraum berufsbedingte Aufwendungen zumindest in Form von Fahrtkosten erspart haben, die im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen wären, weil sie in einem inneren Zusammenhang mit dem erlittenen und von den Schädigern zu tragenden Erwerbsschaden stehen, so dass beide Positionen bei wertender Betrachtung gleichsam zu einer Recheneinheit verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1980 - VI ZR 198/78, NJW 1980, 1787 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Das gilt aber nur insoweit, als nicht eingewendet wird, dass die Verhältnisse im konkreten Fall anders gelagert seien (BGH, Urteil vom 29.03.1988 - VI ZR 87/87, NJW 1988, 1783).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Der Anspruch eines Verletzten auf Schadensersatz wegen vermehrter Bedürfnisse geht auf den Sozialhilfeträger über, sobald infolge des schädigenden Ereignisses nach den konkreten Umständen des Einzelfalles bei konkreten Anhaltspunkten auch zur Bedürftigkeit des Geschädigten mit der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers ernsthaft zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 12.12.1995 - VI ZR 271/94, NJW 1996, 726).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Diese Erleichterungen ändern freilich nichts daran, dass es im Rahmen der hier notwendigen Prognose des entgangenen Gewinns im Sinne des § 252 Satz 2 BGB nach § 287 ZPO konkreter Anknüpfungstatsachen bedarf, die der Geschädigte darlegen und zur Überzeugung des Richters nachweisen muss (BGH, Urteil vom 03.03.1998 - VI ZR 385/96, NJW 1998, 1634 m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2005 - VI ZR 108/04

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils im Hinblick auf später geltend

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Auch kann der derzeit präkludierte Vortrag der Beklagten zur Unfallkausalität der Beschwerden der Klägerin für den nunmehr bezifferten Schadensersatz ab 2019 nicht abgeschnitten werden, da die Behauptungen der Beklagten, der Hundebiss sei für den Verdienstausfall bzw. Haushaltsführungsschaden (teilweise) nicht ursächlich gewesen, von der Rechtskraft des Feststellungsurteils zwischen den Parteien nicht erfasst wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2005 - VI ZR 108/04, NJW-RR 2005, 1517).
  • BGH, 27.08.2020 - III ZR 128/19

    Neues Vorbringen in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Neuer Tatsachenvortrag der Parteien ist nach den für die erste Instanz geltenden Vorschriften der ZPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 27.08.2020 - III ZR 128/19 Rn. 6 zum Revisionsverfahren; BeckOK/Wulf, 42. Ed. 1.9.2021, ZPO, § 538 Rn. 34; Saenger/Wöstmann, ZPO, 9. Aufl., § 938 Rn. 21.1).
  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1813/20

    Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Für den ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden ist Maßstab die konkrete haushaltsspezifische Behinderung des Geschädigten, d. h. die Frage, in welchem Umfang er bei der Ausübung der von ihm übernommenen Haushaltstätigkeiten durch die Verletzung gehindert ist (OLG München, Urteil vom 07. Oktober 2020 - 10 U 1813/20 -, Rn. 5, juris).
  • RG, 01.11.1935 - VI 453/34

    1. Ist nach der Aufhebung eines Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus OLG München, 22.02.2022 - 18 U 3176/20
    Durch die Zurückverweisung der Sache zur Fortsetzung der Verhandlung und erneuten Entscheidung wird das Verfahren vor dem Landgericht in der Lage wieder eröffnet, in der es sich zu der Zeit befand, als die Verhandlung vor dem Erlass des aufgehobenen Urteils geschlossen wurde (RGZ 149, 157, 160).
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 122/67

    Pflicht des Geschädigten zur nutzbringenden Verwertung der verbliebenen

  • OLG Saarbrücken, 11.11.1998 - 1 U 55/98
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht